Darüber hinaus kann Nitrodi Viaggi s.r.l. hat angemessene Garantien, um die Rückerstattung des Preises und, wenn der Transport im Paket enthalten ist, Ihre Rückführung im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses zu schützen.
Die Grundrechte des Reisenden gemäß den Regeln für Pauschalreisen sind nachfolgend aufgeführt:
Reisende erhalten vor Abschluss des Reisevertrages alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise, wie sie im Katalog und/oder in den Broschüren zum gewählten Reiseziel, in den veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Website nitrodiviaggi.it angegeben sind.
Für die ordnungsgemäße Ausführung aller im Vertrag aufgeführten touristischen Leistungen ist immer mindestens eine Fachkraft verantwortlich.
Reisende erhalten eine Notrufnummer oder die notwendigen Informationen, um den Veranstalter oder den Verkäufer zu kontaktieren.
Reisende können die Pauschale unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen und gegebenenfalls gegen Zahlung zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn sich die spezifischen Kosten erhöhen (Kraftstoff, Steuern und Servicegebühren, für die Pauschalreise relevante Wechselkurse) und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn geplanter Abreisetag. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Pauschalpreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung, wenn die damit verbundenen Kosten sinken.
Reisende können den Vertrag ohne Zahlung von Kündigungsgebühren kündigen und erhalten die volle Rückerstattung der Zahlungen, wenn sich eines der wesentlichen Elemente der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises wesentlich geändert hat. Storniert die für die Pauschalreise verantwortliche Person vor Beginn der Pauschalreise die Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf Erstattung und gegebenenfalls Entschädigung.
In Ausnahmefällen können Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe kündigen (z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Zielort, die sich auf die Pauschalreise auswirken könnten). Darüber hinaus können Reisende jederzeit vor Reiseantritt den Vertrag gegen Zahlung angemessener und vertretbarer Stornogebühren kündigen.
Können nach Antritt der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, sind dem Reisenden ohne Mehrkosten geeignete Alternativlösungen anzubieten. Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe kündigen, wenn die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter das Problem nicht behoben hat.
Reisende haben auch Anspruch auf Preisminderung und / oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässer Ausführung der touristischen Leistungen.
Der Veranstalter ist zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.
Bei Insolvenz des Veranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Händlers werden die Zahlungen zurückerstattet. Bei Insolvenz des Veranstalters oder ggf. des Verkäufers nach Reiseantritt und wenn die Beförderung in der Pauschalreise enthalten ist, ist die Rückführung der Reisenden gewährleistet.
Nitrodi Viaggi r.l. trat dem Travel Guarantee Fund S.r.l. bei. mit Zertifikat A / 68.82 / 2/2018 / R. Touristen, die eine Kreuzfahrt oder ein von Nitrodi Viaggi s.r.l. organisiertes oder vermitteltes Touristenpaket gekauft haben. werden durch den Travel Guarantee Fund S.r.l. garantiert. - Via Nazionale 60 - Rom - C.F. 13932101002, MIBACT Repertoirenote 0066115 vom 28. Juni 2016.
Im Falle einer Insolvenz oder Insolvenz können sich Touristen an den Travel Guarantee Fund S.r.l. unter folgenden Adressen:
Tel: 06.99705791 - Mobil.: 348.80749285 - Mail: fondo@garanziaviaggi.it
Auf der Website www.garanziaviaggi.it ist es möglich, Informationen über die Arbeitsweise des Fonds, Rücknahmeanträge, die einschlägige Gesetzgebung einzusehen sowie das Antragsformular für die Aufnahme in den Fonds herunterzuladen.
Das Gesetzesdekret n. 62 vom 21.05.2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 ist auf der Website des Amtsblatts unter folgender Internetadresse abrufbar:
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/06/06/18G00086/sg