Allgemeine Bedingungen des Reisevertrages
 
1. Gesetzesquellen:
1.1 Der Kauf und Verkauf einer Pauschalreise, gleichgültig ob es sich um Dienstleistungen handelt, die im Inland oder im Ausland zu erbringen sind, unterliegt dem Gesetz 27/12/1977 nr. 1084 der Ratifikation und Durchführung des Internationalen Übereinkommens über den Reisevertrag (CCV), unterzeichnet in Brüssel am 23.4.1970, soweit anwendbar, sowie des Tourismusgesetzbuches (Art.32 - 53) und späterer Änderungen (einschließlich der vorgesehenen) gemäß Gesetzesdekret Nr. lgs. Nr. 62 vom 21.05.2018, in Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302).
1.2 Der Tourist hat das Recht, eine Kopie des Pauschalreisevertrags zu erhalten (gemäß Artikel 36 des Tourismusgesetzbuches in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 21.05.2018). Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (definiert in Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005), wird dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Pauschalreisevertrags in Papierform ausgehändigt oder, wenn der Reisende zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
1.3 Der Vertrag begründet das Recht auf Zugang zum Garantiefonds im Sinne der folgenden Art. 3.6

2. Definitionen
Für die Zwecke dieses Vertrages gelten die folgenden Definitionen:
2.1 Reiseveranstalter: der Unternehmer, der Pakete zusammenstellt und diese direkt oder durch oder zusammen mit einem anderen Unternehmer verkauft oder zum Verkauf anbietet;
2.2 Verkäufer / Vermittler: der Gewerbetreibende, der nicht der Veranstalter ist, der kombinierte Pakete eines Veranstalters verkauft oder zum Verkauf anbietet;
2.3 Tourist / Reisender: wer einen Vertrag abschließen will, einen Vertrag abschließt oder aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages zur Reise berechtigt ist, im Geltungsbereich des Gesetzes über organisierte Tourismusverträge;
2.4 Gewerblich: jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Rahmen ihrer gewerblichen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in organisierten Tourismusverträgen tätig wird, auch durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag als Veranstalter, Verkäufer tätig wird , Fachkraft, die verbundene touristische Dienstleistungen vermittelt oder Anbieter von touristischen Dienstleistungen gemäß den im Tourismusgesetz genannten Rechtsvorschriften.
2.5 Touristische Leistung: gemäß Art. 33 Absatz 1 Buchstabe a des Tourismusgesetzbuches (in der durch das Gesetzesdekret Nr. 62 vom 21.05.2018) geänderten Fassung ist mit touristischen Dienstleistungen gemeint: die Beförderung von Passagieren;
Unterkünfte, die nicht Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zu Wohnzwecken oder für längerfristige Sprachkurse bestimmt sind;
die Vermietung von Autos und anderen Kraftfahrzeugen gemäß der Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 28. April 2008, veröffentlicht im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 162 vom 12. Juli 2008 oder Motorräder, die gemäß Gesetzesdekret vom 16. Januar 2013, Nr. 2;
jede andere touristische Leistung, die nicht Bestandteil einer der unter Ziffer 1), 2) oder 3) genannten touristischen Leistungen ist und keine Finanz- oder Versicherungsleistung ist;
2.6 Touristenpaket: gemäß Art. 33 Absatz 1 Buchstabe c des Tourismusgesetzbuches (in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 21.05.2018) bedeutet "Paket" die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen zum Zwecke der gleiche Reise oder gleicher Urlaub, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen eintritt:

diese Dienstleistungen werden auch auf Wunsch des Reisenden oder nach seiner Auswahl von einem einzigen Fachmann zusammengeführt, bevor für alle Dienstleistungen ein einheitlicher Vertrag geschlossen wird;
diese Leistungen, auch wenn sie mit einzelnen touristischen Leistungsträgern mit gesonderten Verträgen abgeschlossen werden, sind:
- an einer einzigen Verkaufsstelle gekauft und ausgewählt, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt;
- zum Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder abgerechnet;
- unter dem Namen „Paket“ oder einem ähnlichen Namen beworben oder verkauft werden;
- nach Abschluss eines Vertrages kombiniert, bei dem der Unternehmer dem Reisenden die Wahl aus einer Auswahl verschiedener Arten von touristischen Dienstleistungen ermöglicht, oder von verschiedenen Unternehmern über verbundene Online-Buchungsprozesse erworben werden, bei denen der Name des Reisenden, seine Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse angegeben sind werden von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wird, an einen oder mehrere Unternehmer übermittelt und der Vertrag mit diesem oder diesen letzteren Unternehmern wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung des ersten Leistungstouristen abgeschlossen.
Die Kombination einer der touristischen Dienstleistungen nach Art. 2.5, Nummern 1, 2 und 3, mit einer oder mehreren der in Art. 2.5, Nummer 4, wenn die letztgenannten Leistungen keinen Anteil von 25 % oder mehr des Wertes der Kombination ausmachen und nicht beworben werden oder anderweitig darstellen ein wesentliches Element derselben sind oder erst nach Beginn der Ausführung der ersten im Paket enthaltenen Leistung ausgewählt und erworben werden.

2.7 Dauerhaftes Medium: jedes Werkzeug, das es dem Reisenden oder dem Berufsangehörigen ermöglicht, die an ihn persönlich gerichteten Informationen aufzubewahren, um in Zukunft für einen den Zwecken angemessenen Zeitraum darauf zugreifen zu können, und das es ermöglicht die identische Wiedergabe der gespeicherten Informationen;
2.8 Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: eine Situation außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich auf eine solche Situation beruft und deren Folgen auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden worden wären;
2.9 Vertragswidrigkeit: Nichterfüllung der in einer Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen.
2.10 Verkaufsstelle: alle Räumlichkeiten, mobil oder unbeweglich, die als Einzelhandels- oder Einzelhandelswebsite oder ein ähnliches Online-Verkaufstool genutzt werden, selbst wenn Einzelhandelswebsites oder Online-Verkaufstools Reisenden als ein einziges Tool präsentiert werden, einschließlich Telefondienst; um möglicherweise auf den Garantiefonds zuzugreifen, auf den in der folgenden Kunst Bezug genommen wird. 3,6;
2.11 Repatriierung: die Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder an einen anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Ort.

3. Pflichtangaben - technisches Datenblatt:
3.1 Technische Organisation Nitrodi Viaggi s.r.l. - Via Vincenzo Di Meglio, 159 - 80070 Barano d’Ischia (NA) - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. IT 071665580634
3.2 Verwaltungsgenehmigung: Verwaltungsverordnung der Region Kampanien Nr. 147 vom 10.04.2001;
3.3 Berufshaftpflichtversicherung der Vittoria Assicurazioni S.p.a. n. 373.014.0000902507, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 47 Absatz 1 des Tourismusgesetzbuches.
3.4 Die in diesem Katalog und auf der Website veröffentlichten Preise sind in Euro angegeben und werden zu den unten angegebenen Wechselkursen berechnet: Euro / US-Dollar = 1,18.
3.5 Offizielle Informationen allgemeiner Art über das Ausland, einschließlich der Sicherheitslage, einschließlich des Gesundheitszustands und der für den Zugang zu italienischen Staatsbürgern erforderlichen Dokumente, werden vom Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it oder das Telefon bereitgestellt Einsatzzentrale unter 06 491115 und sind somit öffentlich zugänglich. Da es sich um Daten handelt, die Änderungen und Aktualisierungen unterliegen, überprüft der Tourist die offiziell formulierte Formulierung, indem er diese Quellen konsultiert, bevor er mit dem Kauf des Reisepakets fortfährt. Ohne eine solche Überprüfung kann dem Vermittler oder dem Veranstalter keine Verantwortung für die Nichtabreise eines oder mehrerer Touristen zugerechnet werden.
3.6 Reisegarantiefonds: Nitrodi Viaggi s.r.l. hat sich zum Schutz des Reisenden im Falle einer Insolvenz oder Insolvenz dem Privatreisegarantiefonds s.r.l. angeschlossen. n. Zertifikat n. A / 68.82 / 2/2018 / R erstellt von Confesercenti mit Sitz in Via Nazionale 60 - 00184 Rom C.F./P.I. 13932101002, MIBACT Repertoire Note 0066115 vom 28. Juni 2016. Alle nützlichen Informationen zu den Betriebsabläufen des Fonds, wie z 06.99705791 - E-Mail: fondo@garanziaviaggi.it
3.7 Vor Vertragsschluss teilen der Veranstalter und der Verkäufer dem Reisenden folgende Informationen mit:

das Reiseziel oder die Reiseziele, die Reiseroute und die Aufenthaltszeiten mit den entsprechenden Daten und, falls die Unterkunft inbegriffen ist, die Anzahl der inbegriffenen Nächte;
Transportmittel, -merkmale und -kategorien, Ort, Datum und Uhrzeit der Abfahrt und Rückkehr, Dauer und Ort der Zwischenhalte und der Verbindungen; falls die Uhrzeit noch nicht feststeht, teilt der Veranstalter dem Reisenden die ungefähre Abfahrts- und Rückkehrzeit mit; Der Name der Fluggesellschaft, die Ihre(n) Flug(e) innerhalb der in Art. 11 der EG-Verordnung 2111/2005 ist im Bestätigungsblatt angegeben; eventuelle Änderungen werden in Übereinstimmung mit der EG-Verordnung unverzüglich mitgeteilt. 2111/2005;
Lage, Hauptmerkmale und ggf. touristische Kategorie der Unterkunft gemäß den Bestimmungen des Ziellandes;
Für Essen ist gesorgt;
Besuche, Exkursionen oder andere Dienstleistungen, die im vereinbarten Gesamtpreis der Pauschalreise enthalten sind;
die dem Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbrachten touristischen Dienstleistungen und, falls ja, die ungefähre Größe der Gruppe;
die Sprache, in der die Dienstleistungen erbracht werden;
wenn die Reise oder der Urlaub für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist und auf Wunsch des Reisenden genaue Angaben zur Eignung der Reise oder des Urlaubs, die den Bedürfnissen des Reisenden Rechnung tragen. Besondere Anfragen zu den Methoden der Auszahlung und / oder Ausführung einiger

Dienstleistungen, die Teil des touristischen Pakets sind, einschließlich der Notwendigkeit einer Hilfeleistung am Flughafen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die Anfrage nach Sondermahlzeiten an Bord oder im Resort muss bei der Buchungsanfrage erfolgen und ist Gegenstand einer besonderen Vereinbarung zwischen der Reisende und der Veranstalter, ggf. auch über das beauftragte Reisebüro;
der Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und aller Rechte, Steuern und sonstiger Nebenkosten, einschließlich etwaiger Verwaltungs- und Aktenführungskosten, oder, wenn diese vor Vertragsschluss nicht zumutbar berechnet werden können, eine Angabe der Art der Zusatzkosten, die der Reisende müssen möglicherweise noch tragen;
die Zahlungsmodalitäten, einschließlich eines als Vorauszahlung zu zahlenden Betrags oder Prozentsatzes des Preises und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu zahlen oder zu stellen hat;
die für die Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die in Artikel 41 Absatz 5 Buchstabe a des Tourismusgesetzbuches genannte Frist vor Beginn der Pauschalreise für die eventuelle Vertragsauflösung bei Nichterreichen der Anzahl ;
allgemeine Informationen zu den Bedingungen in Bezug auf Pässe und / oder Visa, einschließlich der ungefähren Fristen für die Beantragung von Visa und der Gesundheitsformalitäten des Ziellandes;
Information über das Recht des Reisenden, jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung angemessener Rücktrittskosten oder ggf. der vom Veranstalter gemäß § 41 Abs das Tourismusgesetz;
Informationen über den optionalen oder obligatorischen Abschluss einer Versicherung, die die Kosten des einseitigen Rücktritts vom Vertrag durch den Reisenden oder die Kosten der Hilfeleistung, einschließlich der Rückführung, bei Verletzung, Krankheit oder Tod deckt;
die Einzelheiten des Versicherungsschutzes gemäß Artikel 47 Absätze 1, 2 und 3 des Tourismusgesetzbuches. Der Veranstalter wird auch etwaige zusätzliche Sonderbedingungen in das technische Merkblatt einfügen.


4. Reservierungen:
4.1 Der Buchungsvorschlag muss auf einem bestimmten Vertragsformular erstellt, vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet werden, der eine Kopie erhält. Die Annahme der Buchung gilt mit dem Abschluss des Vertrages erst dann als erfolgt, wenn Nitrodi Viaggi die entsprechende Bestätigung, auch elektronisch, an den Kunden direkt oder an das vermittelnde Reisebüro sendet.
4.2 Das vom Kunden erworbene Reisepaket enthält nur die in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen; etwaige abweichende und / oder zusätzliche Leistungen, wie Transfers zum und vom Abfahrtsort und die vom Kunden vor Ort erworbenen Leistungen sind nicht im Paket enthalten und der Veranstalter übernimmt daher diesbezüglich keine Verantwortung und kann in keiner Weise gehalten werden diesbezüglich verantwortlich.

5. Zahlungen:
5.1 Bei der Buchung sind 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten; der Restbetrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Abflug oder zusammen mit der Buchung bezahlt werden, wenn dies in den 21 Tagen vor dem Abflug erfolgt.
5.2 Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge durch den Touristen oder die Nichtzahlung derselben durch die Vermittlungsagentur an den Veranstalter zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die die Beendigung des Rechts zu bestimmen hat mit einfacher schriftlicher Mitteilung, per Fax oder E-Mail, bei der Verkaufsstelle oder am Wohnsitz des Reisenden, einschließlich der elektronischen Adresse, sofern mitgeteilt, unter Anwendung der in Art. 7.3 und dies auch für den Fall, dass der Veranstalter dem Touristen die Legitimationsdokumente (sog. Voucher) oder die Fahrausweise zugesandt hat. Die entsprechende Mitteilung, wenn sie vom Veranstalter stammt, wird dem Touristen in der Agentur zugesandt.

6. Preis:
6.1 Der veröffentlichte Preis der Tourpakete setzt sich zusammen aus:

Registrierungsgebühr oder Dateiverwaltungsgebühr;
Teilnahmegebühr;
Kosten für eventuelle Versicherungen gegen das Risiko einer Stornierung und / oder Krankheitskosten oder andere angeforderte Dienstleistungen;
Kosten für eventuelle Visa sowie Ein- und Ausreisesteuern aus den Urlaubsländern;
Flughafen- und/oder Hafengebühren und Steuern.


6.2 Änderungen sind bis 20 Tage vor Reiseantritt und bis maximal 8 % des ursprünglich vereinbarten Betrages nur aufgrund von Änderungen möglich:
- der Preis der Personenbeförderung basierend auf den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen;
- die Höhe der Steuern oder Rechte auf touristische Dienstleistungen, die im Beitrag enthalten sind Gastgeber von Dritten, die nicht direkt an der Durchführung der Pauschalreise beteiligt sind, einschließlich Lande-, Ausschiffungs- und Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen;
- Wechselkurse, die für das betreffende Paket gelten.
6.3 Für die Berechnungen wird auf die oben genannten Änderungen des Wechselkurses und der Kosten (mit Ausnahme des Kraftstoffs) Bezug genommen, die an dem im technischen Datenblatt (Artikel 3) angegebenen Datum oder an dem auf einem beliebigen Aktualisierungen, die nach Drucklegung dieses Katalogs mitgeteilt werden, im Vergleich zu den Durchschnittspreisen, die im zweiten Monat vor der Abreise aufgezeichnet wurden.
6.4 Währungsanpassungen werden auf dem Wert von Verlängerungsnächte / nur Hotel / nur Tour usw. berechnet. usw. und auf alle Dienstleistungen, die nicht in Euro vereinbart wurden. Die in diesem Katalog für die Beauftragung von Bodendiensten (Hotels, Transfers usw.) verwendeten Währungen sind US-Dollar. Was die Treibstoffkosten anbelangt, so kann für spezielle ITC-Flüge eine Anpassung des Reisepaketpreises als Folge der Erhöhung der Flugbenzinkosten vorgenommen werden. Diese Anpassung wird zwischen einem Mindest- und einem Höchstwert enthalten, der berechnet wird, indem das Produkt (die Produkte) auf den Anteil aus dem Katalog pro Person zwischen den Prozentsätzen der Inzidenz der Kosten für Luftkraftstoff auf den Paketpreis angewendet werden (siehe Mindest- und Höchstwert). Prozentsätze unter der Überschrift Reiseziele in dem unten angegebenen Abschnitt auf unserer Website) und (ii) der prozentuale Anstieg des Luftkraftstoffparameters, der sich aus dem Vergleich zwischen dem im zweiten Monat vor dem Abflug aufgezeichneten Preis ergibt (siehe den Punkt Informationen in der entsprechenden Abschnitt unserer Website (siehe unten) und der im Katalog veröffentlichte (720,00 USD / Tonne Anhänger - Mittelmeerprodukte). In jedem Fall können kommerzielle Eingriffe zur Verbesserung der oben genannten Werte vorgenommen werden. Für Linienflüge und / oder See- / Flussschifffahrt kann dagegen eine Anpassung in gleicher Höhe wie von den Fluggesellschaften / Reedereien beantragt werden. Die Schwankungen wirken sich auf den Pauschalpreis der Pauschalreise im maximalen Prozentsatz von 80 % aus.
6.5 Die Quoten unterliegen keinen Änderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen und / oder Kraftstoffpreisen unter 3%. Sollte die Schwankung diesen Prozentsatz überschreiten, wird die Anpassung vollständig angewendet.
6.6 Bei einer Kostensenkung gem. 6.2 hat der Reisende das Recht auf eine entsprechende Preisminderung, unbeschadet des Rechts des Veranstalters, die Verwaltungs- und Verwaltungskosten der tatsächlichen Praktiken von der dem Reisenden zustehenden Erstattung abzuziehen, die er auf Verlangen von . nachzuweisen hat der Reisende.

7. Rücktritt des Touristen:
7.1 Der Tourist kann in folgenden Fällen ohne Zahlung von Vertragsstrafen vom Vertrag zurücktreten:
- Preiserhöhung von mehr als 8 %;
- wesentliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als grundlegend für die Nutzung des gesamten Reisepakets konfigurierbar sind, vom Veranstalter nach Vertragsschluss selbst, jedoch vor Reiseantritt vorgeschlagen und vom Touristen nicht akzeptiert werden.
7.2 In den oben genannten Fällen hat der Tourist alternativ das Recht:
- ein alternatives Touristenpaket ohne zusätzliche Kosten oder mit Rückerstattung des Mehrpreises in Anspruch zu nehmen, wenn das zweite Touristenpaket einen niedrigeren Wert als das erste hat;
- zur Rückerstattung des einzigen Teils des bereits bezahlten Preises. Diese Rückerstattung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Rückerstattungsantrags erfolgen.
Der Tourist muss seine Entscheidung (Annahme der Änderung oder Rücktritt) spätestens zwei Werktage nach Erhalt der Erhöhungs- oder Änderungsmitteilung mitteilen. Mangels ausdrücklicher Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen.
7.3 Der Tourist, der vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktritt, wird, abgesehen von den im ersten Absatz aufgeführten Hypothesen, unabhängig von der Zahlung der Anzahlung in Rechnung gestellt: die individuellen Kosten für die Bearbeitung der Akte, eine etwaige Gegenleistung für den bereits bei der Reise beantragten Versicherungsschutz Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder für sonstige bereits erbrachte Leistungen und die nachfolgend angeführten Vertragsstrafen, berechnet danach, wie viele Tage vor Reiseantritt die Stornierung erfolgt ist (in der Berechnung der Tage ist die von der Rücktritt, dessen Mitteilung an einem Werktag vor Reiseantritt eingehen muss).
Aufenthalte und Touristenpakete + Bodendienste (einschließlich Busreisen):
- Bis zu 30 Tage - Keine Strafe
- Von 29 bis 21 Tagen 15% Teilnahmegebühr
- Von 20 bis 9 Tagen 30% Teilnahmegebühr
- Von 8 bis 4 Tagen 50% Teilnahmegebühr
- Von 3 bis 0 Tagen 100% Teilnahmegebühr
In der C oder von vorab festgelegten Gruppen werden diese Beträge von Zeit zu Zeit bei Vertragsunterzeichnung vereinbart. Achtung: Für einige Strukturen werden Sonderangebote mit nicht erstattungsfähigen Preisen angeboten und unterliegen daher höheren Stornierungsgebühren (entspricht 100% der Gebühr). Diese Ausnahmen werden ausdrücklich auf der Seite zur Beschreibung der Struktur mit dem Hinweis "NON REFUNDABLE RATE" angegeben.
7.4 Abweichend von den normalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages wird für folgende Leistungen eine abweichende Stornogebühr erhoben, unbeschadet der Anwendung der üblichen Vertragsstrafen für die übrigen Leistungen:
- bei regulären Linienflügen: 100% Strafe ohne Steuern, sofern die Vorschriften der einzelnen Fluggesellschaften nichts anderes vorsehen.
- für Charterflüge: ab 21 Tage vorher 100% Strafe, ohne Steuern.
- für Züge: 100% Strafe, sofern die Vorschriften der einzelnen Bahngesellschaften nichts anderes vorsehen.
- für Schiffe und Tragflügelboote: Strafe von 100% ohne Steuern, sofern die Vorschriften der einzelnen Reedereien nichts anderes vorsehen.
7.5 Dem Reisenden, der bei der Abreise nicht erscheint oder die bereits unternommene Reise oder den Aufenthalt unterbricht, steht keine Erstattung zu.
7.6 Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unabwendbare und außergewöhnliche Umstände ein, die auf die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden an den Bestimmungsort von erheblichem Einfluss sind, hat der Reisende das Recht, von vom Vertrag, vor Beginn der Pauschalreise, ohne Vertragsstrafe und auf volle Rückerstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen, jedoch ohne Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.
7.7 Bei ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen hat der Reisende das Recht, binnen einer Frist von fünf Tagen ab Vertragsschluss bzw Vorabinformation, falls später. , ohne Strafen und ohne Angabe von Gründen. Bei Angeboten mit deutlich reduzierten Tarifen gegenüber Konkurrenzangeboten ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Im letzteren Fall dokumentiert der Veranstalter die Preisänderung durch angemessene Hervorhebung des Widerrufsausschlusses.
7.8 Im Falle eines Rücktritts des Reisenden aufgrund seines schwerwiegenden und nachgewiesenen Gesundheitszustands, der seine Abreise nicht zulassen, wenn der Rücktritt nicht mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt mitgeteilt wird, unbeschadet des Rechts auf Rückerstattung des vom Reisenden als Anzahlung oder zum Ausgleich des Gesamtpreises der verkauften Pauschalreise, können ihnen die Kosten für die bereits erworbenen und nicht erstattungsfähigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, wie beispielsweise, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Kosten für Zug-, Bus- und Fährtickets, Schiffe, Tragflügelboote, Flugzeuge oder die Anmietung von Transportmitteln mit Fahrer sowie alle anderen im Reisepaket enthaltenen Dienstleistungen.

8. Änderungen vor der Abreise durch den Touristen:
Nach Bestätigung der Buchung ist es nicht möglich, Änderungen an einer Leistung des Reisepakets vorzunehmen. Die vom Reisenden gewünschten Änderungen bereits angenommener Buchungen verpflichten den Veranstalter nicht, wenn sie nicht erfüllt werden können. In jedem Fall ist für jeden Änderungswunsch (einer oder mehrerer im Paket enthaltener Leistungen), der nach bereits erfolgter Buchungsbestätigung durch den Veranstalter beantragt wird, eine Pauschale für den Kunden von mindestens 25 € pro Person als Aufwand praktikabel Management, zusätzlich zu allen zusätzlichen Kosten oder Strafen, die vom Lieferanten und / oder dem tatsächlichen Anbieter der betreffenden Dienstleistung verhängt werden.
Bitte beachten Sie:
- Die Verringerung der Anzahl der Passagiere innerhalb einer Datei ist als "teilweise Annullierung" zu verstehen, mit entsprechender Anwendung der Rücktrittsstrafen nach Art. 7.3.
- Bei mehreren gleichzeitig beantragten Änderungen wird nur die höchste Strafe verrechnet.

9. Änderung oder Stornierung der Pauschalreise vor Reiseantritt durch den Veranstalter:
9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen mit Ausnahme des Preises einseitig zu ändern, wenn die Änderung von geringer Bedeutung ist. Die Kommunikation erfolgt klar und präzise über ein dauerhaftes Medium, wie beispielsweise E-Mail.
9.2 Der Veranstalter oder Vermittler, der einen oder mehrere Vertragsbestandteile wesentlich ändern muss, informiert den Reisenden vor Reiseantritt unverzüglich schriftlich unter Angabe der Art der Änderung und der daraus resultierenden Preisänderung.
9.3 Wenn Sie die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 2 nicht akzeptieren, kann der Tourist alternativ das Recht ausüben, den bereits gezahlten Betrag zurückzufordern oder das Angebot eines Ersatzpakets gemäß den Artikeln zu genießen 7.1 und 7.2.
9.4 Der Tourist kann trainieren

die vorstehenden Rechte auch dann geltend machen, wenn die Stornierung davon abhängt, dass die im Katalog oder im nicht katalogisierten Programm vorgesehene Mindestteilnehmerzahl oder Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare Umstände im Zusammenhang mit der gekauften Pauschalreise nicht erreicht werden.
9.5 Bei Stornierungen, die nicht auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen sind, sowie bei anderen als der Nichtannahme der angebotenen alternativen touristischen Pauschale durch den Touristen, muss der stornierende Veranstalter (Art 33 Buchstabe und Verbrauchergesetzbuch) wird dem Touristen das Doppelte des vom Veranstalter gezahlten und eingezogenen Betrags über das Reisebüro zurückerstatten. Der zu erstattende Betrag wird nie mehr als das Doppelte der Beträge betragen, die dem Touristen am selben Tag gemäß den Bestimmungen von Art. 7.3, wenn er storniert.
9.6 Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und dem Reisenden die volle Rückerstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen anbieten, ist jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn:
- die Anzahl der in der Pauschalreise registrierten Personen die vertraglich vorgeschriebene Mindestanzahl unterschreitet und der Veranstalter dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch zwanzig Tage vor Reisebeginn, den Rücktritt vom Vertrag mitteilt die Pauschale bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tage;
- der Veranstalter den Vertrag aufgrund unabwendbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann und dem Reisenden den Rücktritt unverzüglich vor Reisebeginn mitteilt.

10. Vertragsübertragung:
10.1 Der Tourist kann den Vertrag an einen Dritten übertragen, sofern:
den Veranstalter mindestens sieben Tage vor dem geplanten Abreisedatum schriftlich unter Angabe aller personenbezogenen Daten des Übernehmers informieren;
der Übernehmer alle Bedingungen für die Nutzung des Touristenpakets erfüllt (Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse, körperliche Fitness, Altersanforderungen usw.);
der Übernehmer ersetzt dem Veranstalter alle durch den Ersatz entstehenden Mehraufwendungen.
10.2 Der Übergeber und der Übernehmer sind dem Veranstalter gesamtschuldnerisch zur Zahlung des Restpreises und aller Rechte, Steuern und sonstiger Nebenkosten, einschließlich aller Verwaltungs- und Verwaltungskosten der aus dieser Übertragung resultierenden Praktiken, sowie eventuelle zusätzliche Wiederbeschaffungskosten.
10.3 Der Veranstalter teilt dem Übergeber die tatsächlichen Kosten der Überführung mit, die nicht unangemessen sein dürfen, noch die dem Veranstalter durch die Überlassung des Pauschalreisevertrages tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen und weist dem Übergeber Rechte, Steuern nach oder sonstige zusätzliche Kosten, die sich aus der Abtretung des Vertrages ergeben.
10.4 Bei einem Reisevertrag mit Luftbeförderung, für den ein vergünstigtes und/oder nicht erstattungsfähiges Ticket ausgestellt wurde, kann die Übertragung zur Ausstellung eines neuen Flugtickets mit dem am Tag der Übertragung verfügbaren Tarif führen.
10.5 Dem Übergeber gewährte Rabatte können von der neuen Buchung gestrichen werden, wenn der Übernehmer die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.
10.6 Bei verspäteter Mitteilung des Transfers in Bezug auf die oben genannte Frist kann der Veranstalter den Ersatz verweigern und die Rücktrittsstrafen des Touristen gemäß Art. 7.3

11. Pflichten der Touristen:
11.1 Italienischen Staatsbürgern werden während der Verhandlungen und in jedem Fall vor Vertragsschluss allgemeine Informationen - aktualisiert bis zum Druckdatum des Katalogs - über Gesundheitspflichten und die für die Ausbürgerung erforderlichen Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt. Ausländische Staatsbürger erhalten die entsprechenden Informationen über ihre in Italien präsenten diplomatischen Vertretungen und / oder ihre jeweiligen offiziellen Informationskanäle der Regierung.
11.2 In jedem Fall überprüfen Touristen vor der Abreise, ob sie bei den zuständigen Behörden aktualisiert sind (für italienische Staatsbürger das örtliche Polizeipräsidium oder das Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it oder die Telefonzentrale unter 06.491115 ) Anpassung vor der Reise. Ohne eine solche Überprüfung kann dem Vermittler oder dem Veranstalter keine Verantwortung für die Nichtabreise eines oder mehrerer Touristen zugerechnet werden.
11.3 Touristen müssen dem Vermittler und dem Veranstalter ihre Staatsbürgerschaft mitteilen und bei der Abreise definitiv sicherstellen, dass sie über das ce . verfügen

Impfbescheinigungen, individuelle Reisepässe oder andere Dokumente, die für alle von der Reiseroute besuchten Länder gültig sind, sowie gegebenenfalls erforderliche Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitszeugnisse. Ausländische Staatsbürger erhalten die entsprechenden Informationen über ihre diplomatischen Vertretungen in Italien und / oder ihre jeweiligen offiziellen Regierungskanäle.
11.4. Touristen müssen außerdem die Regeln der üblichen Vorsicht und Sorgfalt und die in den Zielländern der Reise geltenden spezifischen Vorschriften, alle ihnen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen sowie die Vorschriften und Verwaltungs- oder Gesetzesvorschriften einhalten im Zusammenhang mit der Pauschalreise und wird für alle Schäden, die dem Veranstalter aus der Nichterfüllung der oben genannten Pflichten entstehen, einschließlich der Rückführungskosten, haftbar gemacht.
11.5 Der Tourist ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung seines Rücktrittsrechts gegenüber den für den Schaden verantwortlichen Dritten zweckdienlich sind, und haftet gegenüber dem Veranstalter für die Beeinträchtigung des Rücktrittsrechts .
11.6 Der Tourist wird dem Veranstalter bei der Buchung auch die besonderen persönlichen Wünsche, die Gegenstand besonderer Vereinbarungen zu den Reisearrangements sein können, schriftlich mitteilen, sofern deren Umsetzung möglich ist.
11.7 Der Tourist ist immer verpflichtet, den Vermittler und den Veranstalter über besondere Bedürfnisse oder Umstände (Schwangerschaft, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Behinderungen usw.) personalisierte Dienstleistungen. Ohne eine solche Zustimmung können vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
11.8 Schließlich ist der Tourist verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich (direkt oder durch einen Vermittler) über jede bei der Durchführung des Reisevertrages festgestellte Vertragswidrigkeit unter Beachtung der in den Artikeln 1175 und 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

12. Hotelklassifizierung:
Die offizielle Klassifizierung der Hotels erfolgt im Katalog oder in sonstigem Informationsmaterial nur aufgrund ausdrücklicher und formeller Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird. In Ermangelung offizieller, von den zuständigen Behörden anerkannter Klassifizierungen der Länder, auf die sich die Leistung bezieht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine eigene Beschreibung des Beherbergungsbetriebes im Katalog oder Prospekt anzubringen, z eine Bewertung und anschließende Annahme derselben durch den Touristen.

13. Ischia Roulette-Formel:
13.1 Unter den touristischen Paketen von Nitrodi Viaggi s.r.l. es gibt solche, die sich durch die sogenannte „Roulette-Formel“ auszeichnen, die in den Typen „Basic“, „Special“ und „Special Ischia Porto“ angeboten wird. Diese Formel, die im Allgemeinen zu einem günstigeren Preis angeboten wird als eine herkömmliche Pauschalreise, sieht nicht die Vorabbestimmung des Hotels beim Kauf der Pauschalreise vor, sondern die nachträgliche Zuweisung eines Hotels, das vom Reiseveranstalter aus den verfügbaren Hotels ausgewählt wird vor Ort.
13.2 Mit der "BASIC-Roulette-Formel" wird dem Reisenden garantiert, in einem Hotel zu übernachten, das mit Zimmern mit eigenem Bad, Klimaanlage, Heizung, Direktwahltelefon, Bar, Restaurant, kontinentalem Frühstück, Mahlzeiten mit einer Auswahl an regionalen und internationalen Gerichten ausgestattet ist. Thermal- oder Mineralbad.
13.3 Mit der "SPEZIAL-Roulette-Formel" hingegen wird dem Reisenden ein Aufenthalt in einem Hotel garantiert, das mit einer Bewertung von mindestens 3,5 Tripadvisor bewertet wird, ausgestattet mit Zimmern mit eigenem Bad, Klimaanlage, Heizung, Direktwahltelefon, Bar, Restaurant, kontinentales Frühstück, Speisen mit Auswahl an regionalen und internationalen Gerichten, Thermal- oder Mineralbad.
13.4 Mit der "Ischia Porto SPECIAL Roulette Formel" wird dem Reisenden ein Aufenthalt in einem Hotel garantiert, das mit einer Bewertung von mindestens 3.5 Tripadvisor in Ischia Porto liegt und mit Zimmern mit eigenem Bad, Klimaanlage, Heizung und Direktwahltelefon ausgestattet ist , Bar, Restaurant, kontinentales Frühstück, Mahlzeiten mit einer Auswahl an regionalen und internationalen Gerichten, Thermal- oder Mineralbad.
13.5 Der Werbecharakter und die Rabatte, die dem Reisenden mit der Roulette-Formel gewährt werden, erlauben es diesem nicht, das Hotel auszuwählen, in dem er übernachten möchte, noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn das zugewiesene Hotel nicht zufrieden ist, außer dass Das Hotel hat nicht alle Mini-Annehmlichkeiten

mich und die in den vorherigen Absätzen beschriebenen Dienstleistungen.
13.6 Die Nichtannahme des der Pauschalreise mit Roulette-Formel zugeordneten Hotels kann unbeschadet anderer Bestimmungen keine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Reisenden sein, auch nicht wegen eines verunglückten Urlaubs.

13 bis. Lampedusa-Wohnungen:
13 bis.1 Unter den touristischen Paketen von Nitrodi Viaggi s.r.l. es gibt solche, die sich durch die sogenannte „LAMPEDUSA APARTMENTS“-Formel auszeichnen. Diese Formel, die in der Regel zu einem günstigeren Preis angeboten wird als eine herkömmliche Pauschalreise, sieht nicht die Vorabbestimmung der Wohnung beim Kauf der Pauschalreise vor, sondern die anschließende Zuweisung einer Wohnung, die vom Reiseveranstalter aus den verfügbaren Wohnungen ausgewählt wird vor Ort. , ausnahmslos vom Reisenden zu widersprechen, zu dem der Reisende bei der Ankunft auf der Insel begleitet wird.
13 bis.2 Die Wohnungen können alternativ und/oder gleichzeitig folgende Merkmale aufweisen: Lage am Stadtrand oder in der Gegend von Guitgia, die für ihren feinen weißen Sandstrand bekannt ist, oder in der Gegend von Cala Croce, einer anderen attraktiven Bucht, oder in der Gegend von Cala Creta, deren Charakteristik eine eindrucksvolle und panoramische Klippe ist, oder in der Nähe anderer Buchten wie Cala Madonna. Alle verfügen über ein eigenes Bad, eine kleine ausgestattete Küchenzeile, einen Kühlschrank und Geschirr, eine Veranda oder einen Balkon. Sie sind unterteilt in: Mono (2 Plätze), bestehend aus einem Einzelzimmer mit Doppel- / Twinbett und Kochnische; bilo (3/4 Plätze) mit Doppel-/Zweibettzimmer und Wohnzimmer mit Kochnische und Schlafsofa für 2 weitere Plätze; trilo (5/6 Betten) bestehend aus 2 Doppel-/Zweibettzimmern, Wohnzimmer mit Kochnische und Schlafcouch. Es ist möglich, während der Buchungsphase eine Standortpräferenz anzugeben, die berücksichtigt, aber nicht garantiert wird. Für die Wohnungen, die sich in der Nähe der verschiedenen Buchten befinden, gibt es einen Zuschlag für den Meeresbereich. Der am Flughafen anwesende Assistent organisiert den Transfer zur zugewiesenen Unterkunft und den Transfer zum Flughafen bei der Abreise. Die Schlüsselübergabe ist in der Regel ab 15:00 Uhr geplant. Kleine Haustiere sind auf Anfrage kostenlos erlaubt. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Es ist ratsam, ein Transportmittel zu mieten, um die Insel zu erkunden, da die tatsächliche Entfernung der Wohnung von den Sehenswürdigkeiten zum Zeitpunkt des Kaufs des Pakets nicht garantiert oder angegeben wird.
13 bis.3 Der Werbecharakter und die Rabatte, die dem Reisenden mit der Formel "LAMPEDUSA APARTMENTS" gewährt werden, erlauben es diesem nicht, die Wohnung zu wählen, in der er übernachten möchte, noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies nicht der Fall ist die zugewiesene Wohnung, es sei denn, die Wohnung verfügt über alle in den vorherigen Absätzen beschriebenen Mindestausstattung und Dienstleistungen.
13 bis.4 Die Nichtabnahme der der Pauschalreise mit der Formel „APPARTEMENTS LAMPEDUSA“ zugeordneten Wohnung kann unbeschadet anderer Bestimmungen keine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Reisenden sein, auch nicht im Wege eines Ruin Ferien.

13 ter. Dammusi Pantelleria:
13 ter.1 Unter den touristischen Paketen von Nitrodi Viaggi s.r.l. es gibt solche, die sich durch die sogenannte „DAMMUSI PANTELLERIA“-Formel auszeichnen, die in den Typologien „klassisch“, „komfort“ und „überlegen“ angeboten wird. Diese Formel, die in der Regel zu einem günstigeren Preis angeboten wird als ein herkömmliches Touristenpaket, sieht nicht die Vorbestimmung des "Dammuso" zum Zeitpunkt des Kaufs des Touristenpakets vor, sondern die anschließende Zuweisung des "Dammuso", die vom Reiseveranstalter ausgewählt wird von denen, die vor Ort vorhanden sind, ohne Ausnahmen, denen der Reisende widersprechen kann, zu denen der Reisende bei der Ankunft auf der Insel begleitet wird.
13 ter.2 Die Dammusi können alternativ und/oder gleichzeitig folgende Merkmale aufweisen: Sie sind typische exklusive Landhäuser der Insel, einige liegen entlang der Küste, andere in weiter im Landesinneren gelegenen oder rein landwirtschaftlich genutzten Gebieten; Über die ganze Insel verstreut sind sie mit ihrer Steinverkleidung wahre architektonische Juwelen, das Ergebnis der arabischen Zivilisation und einzigartig in ihrer Art. Sie können nach dem unterschiedlichen Geschmack der Eigentümer gebaut und eingerichtet werden, sie werden in geschnittenem Stein oder mit Pastellputz präsentiert, mit Trockenmauern und Kuppeldächern, die es Ihnen ermöglichen, die Innenräume kühl zu halten. Alle sind mit eigenem Bad, Küche oder Kochnische, Grill, Außenbereich mit Tisch, Stühlen, Liegestühlen und Außendusche ausgestattet. Sie sind unterteilt in: klassisch, gekennzeichnet durch einfache und wesentliche Einrichtung; Komfort, mit raffinierterer Einrichtung und Außenbereich mit einer Terrasse mit Tisch und Stühlen und Stroh; Komfort plus, zeichnen sich durch ihre Position aus

ion und für einige Nebenleistungen (Klimaanlage und / oder Schwimmbad usw.); Superior, mit sehr schöner und komfortabler Einrichtung, sowohl innen als auch außen, mit schönen Gärten und Swimmingpool, der teilweise mit anderen Dammusi geteilt wird. Verfügbar mit 2 bis 4 Plätzen, je nach Größe, unterteilt in: Dammuso (2 Plätze), mit Wohnzimmer, Schlafzimmer mit Doppelbett oder Alkoven (typisches Zimmer, das vom Hauptraum durch einen mit einem Vorhang verschlossenen Bogen getrennt ist); Dammuso (3 Plätze), mit Wohnzimmer, Doppelzimmer und Einzelzimmer; Dammuso (4/5 Plätze), mit großem Wohnzimmer, zwei Doppelschlafzimmern und zwei Badezimmern, mit Ausnahme einiger klassischer Dammusi. Möglichkeit des Parkens oder unbeaufsichtigter Parkplatz. Der am Flughafen anwesende Assistent organisiert den Transfer zur zugewiesenen Unterkunft und den Transfer zum Flughafen bei der Abreise. Kleine Haustiere sind auf Anfrage kostenlos erlaubt. Es ist ratsam, ein Transportmittel zu mieten, um die Insel zu erkunden, da die tatsächliche Entfernung des Dammuso von den Sehenswürdigkeiten zum Zeitpunkt des Kaufs des Pakets nicht garantiert oder angegeben wird.
13 ter.3 Der Werbecharakter und die Rabatte, die dem Reisenden mit der Formel "DAMMUSI PANTELLERIA" gewährt werden, erlauben es diesem nicht, die Dammuso-Unterkunft zu wählen oder im Falle einer Nichtgenehmigung vom Vertrag zurückzutreten des zugewiesenen Dammuso, mit der Ausnahme, dass der Dammuso nicht über alle in den vorherigen Absätzen beschriebenen Mindestausstattungen und Dienstleistungen verfügt.
13 ter.4 Die Nichtannahme des der Pauschalreise mit der Formel "DAMMUSI PANTELLERIA" zugeordneten Dammuso kann, unbeschadet anderer Bestimmungen, keine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Reisenden sein, auch nicht im Wege eines ruinierten Urlaub.

14. Haftungsregime:
14.1 Der Veranstalter ist für die Erbringung der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen touristischen Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst, von seinen Erfüllungsgehilfen oder in Ausübung ihrer Aufgaben Verantwortlichen erbracht werden, indem Dritte, deren Arbeit von oder von anderen Anbietern von touristischen Dienstleistungen in Anspruch genommen wird, gemäß Artikel 1228 des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, sie weisen nach, dass das Ereignis auf die Tatsache des Touristen zurückzuführen ist (einschließlich Initiativen, die dieser während der Erbringung von touristischen Dienstleistungen) oder durch die Tatsache eines Dritten unvorhersehbarer oder unabwendbarer Natur, durch Umstände, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen stehen, durch Zufall, höhere Gewalt oder durch Umstände, die der Veranstalter selbst könnte nach fachmännischer Sorgfalt nicht vernünftigerweise vorhersehen oder lösen.
14.2 Der Tourist informiert den Veranstalter gemäß den Artikeln 1175 und 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Berücksichtigung der Umstände des Falles unverzüglich direkt oder über den Verkäufer über jede Vertragswidrigkeit, die bei der Ausführung einer geplanten touristischen Leistung festgestellt wird .aus dem Pauschalreisevertrag.
14.3 Wird eine der touristischen Leistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag vereinbart erbracht, so beseitigt der Veranstalter die Vertragswidrigkeit, es sei denn, dies erweist sich unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Wertes der Vertragswidrigkeit als unmöglich oder unverhältnismäßig vom Mangel betroffenen touristischen Dienstleistungen.
14.4 Unbeschadet der in Absatz 3 genannten Ausnahmen beseitigt der Veranstalter die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Touristen in Bezug auf die Dauer und die Eigenschaften der Pauschalreise gesetzten angemessenen Frist mit der Beschwerde gemäß Absatz 2, der Reisende kann den Mangel selbst beheben und Ersatz der erforderlichen, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen verlangen; Verweigert der Reiseveranstalter die Beseitigung der Vertragswidrigkeit oder ist eine unverzügliche Beseitigung erforderlich, braucht der Reisende keine Frist zu setzen.
14.5 Wenn eine Vertragswidrigkeit gemäß Art. 1455 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Nichteinhaltung von nicht unerheblicher Bedeutung der in einer Pauschalreise enthaltenen touristischen Leistungen darstellt und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer vom Touristen in Bezug auf die Dauer und die Eigenschaften der Pauschalreise festgesetzten angemessenen Frist behoben hat, mit der Reklamation gemäß Absatz 2 kann der Reisende den Pauschalreisevertrag von Recht und mit sofortiger Wirkung kündigen oder gegebenenfalls eine Preisminderung verlangen, unbeschadet eines Schadensersatzes gemäß Art. 43 des Tourismusgesetzes (in der durch Gesetzesdekret Nr. 62/2018 geänderten Fassung). Im Falle einer Vertragsauflösung, wenn die Pauschalreise die Beförderung von Personen beinhaltet, sorgt der Veranstalter auch für die unverzügliche Rückführung des Reisenden mit einer gleichwertigen Beförderung ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden.
14.6 Wenn aufgrund von eintretenden Umständen nicht im

für den Veranstalter nützlich ist, ist es unmöglich, im Rahmen der Durchführung einen wesentlichen Teil der im Pauschalvertrag vereinbarten Kombination der touristischen Leistungen des Veranstalters ohne zusätzliche Kosten zu erbringen dem Reisenden, Lösungen angemessener Qualität, soweit möglich, gleichwertig oder besser als die im Vertrag angegebenen, um die Durchführung der Pauschalreise fortzusetzen, einschließlich der Möglichkeit, dass die Rückkehr des Reisenden zum Abreiseort nicht vereinbarungsgemäß erfolgt . Handelt es sich bei den vorgeschlagenen Alternativlösungen um eine Pauschalreise von geringerer Qualität als im Pauschalreisevertrag angegeben, gewährt der Veranstalter dem Reisenden einen angemessenen Preisnachlass.
14.7 Der Reisende kann die vorgeschlagenen Alternativlösungen nur dann ablehnen, wenn sie mit dem im Pauschalvertrag vereinbarten nicht vergleichbar sind oder der gewährte Preisnachlass nicht ausreicht.
14.8 Ist die Vermittlung von Alternativlösungen nicht möglich oder lehnt der Reisende die vorgeschlagenen Alternativlösungen nach Maßgabe des Absatzes 6 ab, wird ihm eine Preisminderung gewährt. Bei Nichterfüllung der Angebotspflicht nach Absatz 6 gilt Absatz 5.
14.9 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Reisenden nicht für einen Verstoß des Reisebüros, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde.
14.10 Der Veranstalter haftet ferner nicht für Schäden, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen durch fremde Dritte, die nicht Teil der Pauschalreise sind, oder aus Eigeninitiativen des Reisenden während der Reise ergeben. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Lieferanten, wenn diese zu diesem Zeitpunkt in Ausübung ihrer Pflichten (für Mitarbeiter) handeln oder Arbeiten ausführen, die der Veranstalter von ihnen verlangt hat do (für Agenten und Lieferanten).

15. Entschädigungsgrenzen:
15.1 Der Schadenersatz darf die Grenzen der CCV und anderer anwendbarer internationaler Übereinkommen in Verbindung mit den geltenden nationalen und internationalen Bestimmungen, die für die von der Partei, die der Inhaber ist, geltend gemachte Schadenersatzpflicht anwendbar sind, nicht überschreiten.
15.2 Gemäß Art. 43 Absatz 5 des Tourismusgesetzbuches darf die Entschädigung des Touristen wegen Nichtübereinstimmung der erbrachten Dienstleistungen das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise nicht überschreiten, unbeschadet der Entschädigung für Schäden an der Person oder den Personen vorsätzlich oder schuldhaft verursacht wurden.
15.3 Das Recht auf Preisminderung oder Schadensersatz bei Änderungen des Pauschalreisevertrages oder der Ersatzreise verjährt in zwei Jahren ab dem Tag der Rückkehr des Reisenden am Abreiseort.
15.4 Der Anspruch auf Ersatz von Personenschäden erlischt in drei Jahren ab dem Tag der Rückkehr des Reisenden zum Abreiseort oder in dem längeren Zeitraum, der für den Ersatz von Personenschäden nach den Bestimmungen über die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen vorgesehen ist.

16. Alternative Streitbeilegungsinstrumente:
Nach und mit Wirkung von Art. 67 des italienischen Tourismusgesetzes der Veranstalter kann dem Touristen - im Katalog, auf seiner Website oder in anderer Form - alternative Möglichkeiten zur Beilegung von entstandenen Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Art des vorgeschlagenen alternativen Beschlusses und die Auswirkungen der Mitgliedschaft angeben.

17. Mitwirkungspflicht:
17.1 Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich angemessene Hilfe, unter anderem durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Hilfe sowie durch Unterstützung des Reisenden bei der Fernkommunikation und bei der Suche nach Dienstleistungen.
17.2 Der Veranstalter kann für diese Hilfeleistung angemessene Kosten verlangen, wenn die Störung vom Reisenden vorsätzlich oder durch eigenes Verschulden im Rahmen der tatsächlich entstandenen Kosten verursacht wird.

18. Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter über den Verkäufer
18.1 Der Reisende kann Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden bezüglich der Ausführung der Pauschalreise direkt an den Verkäufer richten, über den er die Pauschalreise erworben hat, der diese wiederum unverzüglich an den Veranstalter weiterleitet.
18.2 Zum Zwecke der Einhaltung der Fristen oder Verjährungsfristen gemäß Art. 43 (Absätze 7 und 8) des Tourismusgesetzbuches gilt das Datum, an dem der Verkäufer die im vorherigen Absatz genannten Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden erhält, auch als Eingangsdatum für den Veranstalter.

19. Versicherung gegen Stornokosten
19.1 Es ist ratsam, bei der Buchung (über Web,

in den Büros der Organisation oder des Vermittlers) eine spezielle Versicherung gegen Kosten, die sich aus der Stornierung der Pauschalreise, aus Unfällen und Ereignissen im Zusammenhang mit transportiertem Gepäck ergeben.
19.2 Empfehlenswert ist auch der Abschluss eines Assistance-Vertrages, der die Rückführungskosten bei Unfällen, Krankheiten, unvorhersehbaren Umständen und / oder höherer Gewalt abdeckt.
19.3 Der Tourist übt die Rechte aus diesen Verträgen ausschließlich gegenüber den genannten Versicherungsgesellschaften zu den in diesen Policen vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten aus.

Nachtrag \ Allgemeine Kaufvertragsbedingungen für individuelle touristische Leistungen:

Rechtliche Bestimmungen: Verträge über das Angebot nur der Beförderungsleistung, nur der Beherbergungsleistung oder jeder anderen gesonderten touristischen Leistung, die nicht als Verhandlungsfall einer Reiseorganisation oder Pauschalreise ausgestaltet werden kann, unterliegen den folgenden Bestimmungen von der CCV: Art.-Nr. 1, 3 und 6; Artikel von 17 bis 23; Artikel 24 bis 31, (beschränkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen) sowie sonstige Vereinbarungen, die sich speziell auf den Verkauf der einzelnen vertragsgegenständlichen Leistung beziehen. Der Verkäufer, der sich verpflichtet, Dritten eine aufgeschlüsselte touristische Leistung, auch auf elektronischem Wege, zu erbringen, ist verpflichtet, dem Touristen die Unterlagen über diese Leistung auszustellen, aus denen der für die Leistung bezahlte Betrag hervorgeht.
Vertragsbedingungen: Für diese Verträge gelten die oben aufgeführten Klauseln der Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen: Art. 4, Art. 5, Kunst. 7.3, Kunst. 7.4 und Art.-Nr. 12. Die Anwendung dieser Klauseln bestimmt in keiner Weise die Ausgestaltung der entsprechenden Verträge als Fall einer Pauschalreise. Die Terminologie der vorgenannten Klauseln zum Pauschalreisevertrag (Veranstalter, Reise etc.) ist daher in Bezug auf die entsprechenden Zahlen im Kaufvertrag über einzelne touristische Leistungen (Verkäufer, Aufenthalt etc.) zu verstehen.

Obligatorische Mitteilung gemäß Artikel 17 des Gesetzes 38/2006
"Das italienische Recht bestraft Verbrechen im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsstrafen, auch wenn sie im Ausland begangen werden."

Privatsphäre
Gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten (EU-Verordnung Nr. 679 von 2016) möchten wir Sie darüber informieren, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten korrekt und transparent erfolgt, zu rechtmäßigen Zwecken und zum Schutz der Privatsphäre und der Rechte der Reisender. Die Behandlungen werden auch mit Hilfe von computergestützten Mitteln zu folgenden Zwecken durchgeführt:
- um die Buchung von Unterkünften und Nebenleistungen zu erwerben und zu bestätigen sowie die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen: Da es sich um Behandlungen handelt, die für die Definition des Vertragsverhältnisses und für seine spätere Durchführung erforderlich sind, ist eine Zustimmung nicht erforderlich, es sei denn, an wen insbesondere werden sogenannte sensible Daten angegeben. Im Falle der Verweigerung der Angabe personenbezogener Daten ist es nicht möglich, die Reservierung zu bestätigen oder die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen. Die Verarbeitung wird mit der Abreise eingestellt, aber einige personenbezogene Daten können oder müssen weiterhin für die in den folgenden Punkten angegebenen Zwecke und auf die Art und Weise verarbeitet werden;
- zur Erfüllung der im "Konsolidierten Gesetz über die Gesetze über die öffentliche Sicherheit" (Artikel 109 RD 18.6.1931 n. 773) festgelegten Verpflichtung, dem Polizeipräsidium zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit die Daten der untergebrachten Kunden mitzuteilen gemäß den festgelegten Verfahren des Innenministeriums (Dekret vom 7. Januar 2013). Die Bereitstellung der Daten ist obligatorisch und bedarf keiner Zustimmung, und im Falle einer Verweigerung der Bereitstellung ist es nicht möglich, den Kunden in der Struktur zu hosten. Die zu diesem Zweck erfassten Daten werden vom Veranstalter nicht gespeichert, es sei denn, die Speicherung erfolgt gemäß Punkt 4 der Datenschutzinformationen, die von der Website www.nitrodiviaggi.it heruntergeladen werden können;
- zur Erfüllung der laufenden Verwaltungs-, Buchführungs- und Steuerpflichten: Für diese Zwecke erfolgt die Verarbeitung ohne die Zustimmung des Reisenden einzuholen. Die Daten werden von Nitrodi Viaggi und seinen Vertretern verarbeitet und nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach außen kommuniziert. Im Falle der Weigerung, die für die oben genannten Verpflichtungen erforderlichen Daten bereitzustellen, kann Nitrodi Viaggi die angeforderten Dienstleistungen nicht erbringen. Die zu diesen Zwecken erhobenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die jeweiligen Vorschriften vorschreiben (10 Jahre, bei Steuerbescheiden auch länger);
- um die Verfahren für die Zusendung von Angeboten bei späteren Anfragen des Reisenden an Nitrodi Viaggi zu beschleunigen. Zu diesem Zweck werden die Daten nach Einholung der jederzeit widerruflichen Einwilligung für die Dauer von maximal 120 Monaten oder jedenfalls bis zum

nga hat das Widerspruchsrecht des Interessenten ausdrücklich ausgeübt und wird verwendet, wenn er wieder Kunde von Nitrodi Viaggi für die in den vorstehenden Punkten genannten Zwecke ist;
- um Werbemitteilungen und Aktualisierungen zu den angebotenen Tarifen und Angeboten zu senden: zu diesem Zweck werden die Daten nach Einholung der Einwilligung für einen Zeitraum von maximal 120 Monaten oder bis zur ausdrücklichen Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Interessenten gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen;

Die Europäische Verordnung erkennt dem Reisenden bestimmte Rechte an, einschließlich des Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie gegebenenfalls das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 15 bis 22 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016). Sie können auch gemäß den in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Verfahren eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Für weitere Informationen und zur Geltendmachung der durch die Europäische Verordnung anerkannten Rechte können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Datenverantwortlicher gemäß Art. 4 der DSGVO, ist die Firma Nitrodi Viaggi srl, - P CF / USt-IdNr. 07166580634, SITZ IN BARANO D'ISCHIA (NA) IN VIA V. DI MEGLIO N. 159 - Tel. 0819036001 - in Person des gesetzlichen Vertreters Herr .ra Frick Gabriela.
Verantwortlich für die Behandlung ist Hr. Stefano Cautiero, E-Mail stefano@nitrodiviaggi.it
Die oben genannten Rechte können auf Antrag des Interessenten in der in diesen Informationen angegebenen Weise ausgeübt werden oder in vollem Umfang auf der Website www.nitrodiviaggi.it oder unter Verwendung der folgenden Referenzen verfügbar sein: Hr. Cautiero Stefano (stefano@nitrodiviaggi.it) oder privacy@nitrodiviaggi.it

Pflichtangaben - Technisches Datenblatt
Technische Organisation: Nitrodi Viaggi srl, Via V. Di Meglio, 159 - 80070 Barano d’Ischia (NA)
Verwaltungsgenehmigung: Verwaltungsverordnung der Region Kampanien Nr. 147 vom 10.04.2001
Berufshaftpflichtversicherung: Police n. 373.014.0000902507 Versicherungsgesellschaft Vittoria Assicurazioni S.p.a., gemäß den Bestimmungen von Art. 47, co. 1, Tourismuskodex

Reisegarantiefonds: Nitrodi Viaggi s.r.l. hat sich zum Schutz des Reisenden im Falle einer Insolvenz oder Insolvenz dem Privatreisegarantiefonds s.r.l. angeschlossen. n. Zertifikat n. A / 68.82 / 2/2018 / R erstellt von Confesercenti mit Sitz in Via Nazionale 60 - 00184 Rom C.F./P.I. 13932101002, MIBACT Repertoire Note 0066115 vom 28. Juni 2016. Alle nützlichen Informationen zu den Betriebsabläufen des Fonds, wie z 06.99705791 - E-Mail: fondo@garanziaviaggi.it

http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/06/06/18G00086/sg

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