GEGENSTAND: Die Garantie erstattet dem Versicherten die vom NITRODI TOUR OPERAToR erhobene Rücktrittsgebühr (Strafe) im Rahmen des maximalen Prozentsatzes, der in den im Katalog veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen der Reiseordnung vorgesehen ist.
DECKEN: Der gesamte Reisewert ist bis maximal € 4.000,00 pro Reisenden, maximal € 10.000,00 pro Ereignis versichert.
WIRKSAMKEIT UND GÜLTIGKEIT: Die Versicherung beginnt mit dem Datum der Reiseanmeldung und endet mit dem Reise-/Aufenthaltsbeginn selbst oder mit der Erbringung der ersten im Reisevertrag vorgesehenen Leistung und ist nur wirksam, wenn der Reisende an der gebuchten und bezahlten Reise aus einem der folgenden bei Abschluss des Reisevertrages unvorhersehbaren Gründe nicht teilnehmen können:
AUSSCHLÜSSE: Die Versicherung ist nicht gültig, wenn zum Zeitpunkt des Beitritts die Bedingungen oder Ereignisse, die zur Stornierung der Reise führen, bereits vorliegen, und sie tritt nicht in Kraft, wenn die Haftungs- oder Verhaltensbedingungen im Schadensfall nicht eingehalten wurden . Die Teilnahmegebühren sind nicht versicherbar und werden daher nicht zurückerstattet.
Ausgeschlossen sind Stornierungen aufgrund folgender Fälle, die an den Zielorten der Reise eintreten und zum Reiseabbruch führen: Krieg, terroristische, gesellschaftspolitische, meteorologische Ereignisse, Naturereignisse, Epidemien oder die Gefahr des Eintretens solcher Ereignisse.
Bestimmte Stornierungen sind ausgeschlossen:
Nicht versichert sind Stornierungen aufgrund chronischer, neuropsychiatrischer, nervöser und psychischer Erkrankungen.
BEFREIUNG / ÜBERZUG: Die Rückerstattung der Vertragsstrafe erfolgt gemäß der Police und erfolgt nach Abzug des Überziehungsbetrags von 10 %, der auf die erstattungsfähige Vertragsstrafe zu berechnen ist. Dieser Überziehungskredit darf pro Versicherten 75,00 € nicht unterschreiten. Bei Verzicht auf Todesfall oder Krankenhausaufenthalt wird kein Überziehungskredit in Anspruch genommen (Tageskrankenhausaufenthalt gilt nicht als Krankenhausaufenthalt).
BEDIENUNGSVERFAHREN BEI STORNIERUNG DER REISE:
Im Falle einer Stornierung muss der Reisende verpflichtend:
1) Stornierung der Buchung gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich, auch über die Agentur, bei der sich der Kunde zur Reise angemeldet hat, um den Umfang der Vertragsstrafen zu stoppen, wird die Stornierung in jedem Fall vor Beginn der gebuchten Leistungen mitgeteilt, auch an Feiertagen, per Fax, E-Mail. In jedem Fall erstattet die Versicherungsgesellschaft die Stornogebühr, die am Tag des Eintritts des Ereignisses, das zum Verzicht geführt hat, gewährt wurde; ein höherer Strafbetrag, der aufgrund einer verspäteten Verzichtserklärung fällig wird, verbleibt in der Verantwortung des Versicherten.
2) Melden Sie die Stornierung dem Unternehmen
oder:
Zum Zeitpunkt der Meldung ist es erforderlich, die Gesellschaft über Folgendes zu informieren:
Angaben zur Versicherungskarte oder zum Namen des Reiseveranstalters und Daten des voraussichtlichen Reisebeginns, auf die verzichtet werden muss;
Alle gegenseitigen Anfragen und / oder Mitteilungen in Bezug auf den Verwaltungsstatus des Anspruchs erfolgen schriftlich oder per Fax.
Hinweis: Die Kosten für Nitrodi Service Plus und die Verwaltungskosten sind nicht versicherbar und werden daher unter keinen Umständen erstattet.
RÜCKERSTATTUNG DER REISEGEBÜHR
die Garantie gewährleistet die Erstattung des nicht genutzten Teils der Reisekosten für den Fall, dass der Versicherte, seine Familienangehörigen oder die gleichzeitig angemeldete Reisebegleitung die Reise aus einem der folgenden Gründe abbrechen muss:
Grenzen: Die Erstattung entspricht den Kosten für die fehlenden Tage zur Beendigung der Reise, geteilt durch die Gesamtkosten des Reiseveranstalterpakets, abzüglich der Anmelde- / Versicherungsgebühren, durch die Tage der Reisedauer: Der so erhaltene Betrag beträgt für ungenutzte Tage multipliziert.
In jedem Fall darf die Rückerstattung 1.000,00 € pro Veranstaltung nicht übersteigen.
Bestimmungen und Beschränkungen: Die Wirksamkeit der Garantie unterliegt den folgenden Bestimmungen und Entschädigungsgrenzen, d beabsichtigt, nicht nur für den unmittelbar am Ereignis beteiligten Versicherten und dessen Familienangehörige, sondern auch nur für einen der Mitreisenden zu operieren, sofern dieser ebenfalls versichert ist.
Nicht von der Organisationsstruktur von IMA ASSISTANCE organisierte Anträge im Zusammenhang mit Aufenthaltsunterbrechungen aufgrund einer "medizinischen Rückkehr des Versicherten" sind nicht garantieberechtigt.
Selbstbehalt / Selbstbehalt: Die Rückerstattung erfolgt ohne Anwendung eines Selbstbehalts / Selbstbehalts.
WAS TUN IM SCHADENSFALL: Für die medizinische Rücksendung des Versicherten aus gesundheitlichen Gründen muss sich der Versicherte zunächst telefonisch unter Mailand + 39 02 24 12 87 18 an die Organisationsstruktur von IMA ASSISTANCE wenden, die die erforderlichen Dienstleistungen arrangiert.
Unterstützung der Person während der Reise
OPERATIONAL CENTER: unter der Mailänder Nummer + 39 02 24 12 87 18 das Operations Center von IMA Italia Assistance S.p.A. , bestehend aus Ärzten, Technikern und Bedienern, die 24 Stunden am Tag arbeiten, bietet folgende Dienstleistungen an:
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG
ERSTATTUNG VON MEDIZINISCHEN, PHARMAZEUTISCHEN, KRANKENHAUSKOSTEN:
maximal für Reisen nach Italien 1.000,00 € pro Person Die Garantie gilt nur für Kosten von Gesundheitsleistungen und Ersttransport des Patienten in die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung, die während der Reise entstehen und die unabdingbar sind und bei der Rückkehr nicht aufgeschoben werden können am Wohnort.
Selbstbehalt: Zur Erstattung von Krankheitskosten, Selbstbehalt von € 40,00 pro Ereignis.
GEPÄCKGARANTIE
Innerhalb der Versicherungssumme von € 500,00 pro Person IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A. erstattet den Schaden, der durch Diebstahl, Raub, Raub, Brand des Gepäcks, das der Versicherte während der Reise bei sich hatte, sowie für Nichtzustellung oder Beschädigung des Gepäcks, das durch den Beförderer verursacht wurde, an den es geliefert wurde.
Grundbedürfnisse: Im Falle einer Verspätung (mindestens 12 Stunden) oder einer Nichtzustellung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft erstattet das Unternehmen innerhalb des Betrags a 300,00 € für angefallene (und mit Quittungen belegte) Auslagen für vor Reiseende getätigte Einkäufe des Grundbedarfs
So erhalten Sie eine Erstattung bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks: Der Reisende muss den Unfall innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Rückkehr dem Unternehmen melden, indem er sich auf das Portal von Ima Assistance S.p.A. unter www.sinistri.imaitalia.it oder per E-Mail sinistri.viaggi@imaitalia.it, mit Anhängen der Dokumente (Richtlinienbedingungen lesen) im pdf-Format;
- Alternativ senden Sie die Originaldokumente per Einschreiben mit Rückschein an: Ima Italia Assistance S.p.A. P.zza Indro Montanelli n. 20 - 20099 Sesto San Giovanni (Mi). Als weitere Alternative durch Aufruf des n. dedizierte Tel. +39 02 24128449 aktiv von 9.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag.
Die Angaben und Unterlagen müssen wie folgt lauten: Name, Vorname, Wohnadresse, Sozialversicherungsnummer, Ausweisdaten der Karte, Beschreibung der Unfallumstände, Beschreibung und Wert der verlorenen Gegenstände, Kaufdatum der verlorene oder beschädigte Gegenstände, Reparaturvoranschlag oder Erklärung über die Unwiederbringlichkeit.
Bei dem Luftfahrtunternehmen anvertrauten Gepäckstücken: Kopie der Verlust- oder Schadensmeldung (RIB - PIR) und Kopie der Beschwerde, die dem Luftfahrtunternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt wird, und deren Antwort;
Bei Gepäck, das dem See- oder Landbeförderer oder dem Hotelier anvertraut wurde: Kopie der Reklamation, gegengezeichnet zur Entgegennahme durch den Beförderer oder Hotelier und deren Antwort.
Selbstbehalt: Für Erstattungen von Schäden oder Verlust von Gepäck beträgt die Freigepäckmenge 40,00 € pro Person.
Information: Dieser Hinweis ist ein Dokument, das nur informativen Wert und Zweck hat und nicht vertraglich gebunden ist. Der Auszug aus der Rücktrittsgarantie wird angezeigt, um die Versicherungsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Registrierung bekannt zu geben. Der Gegenstand der Garantien, das versicherte Kapital, die Entschädigungsgrenzen und -kriterien, die Bestimmungen und Ausschlüsse sind in der Sonderkarte, die mit den Reiseunterlagen geliefert wird, vollständig aufgeführt. Obwohl hierin nicht ausdrücklich geregelt, sind die Originale der Policen, die bei den Geschäftsräumen des Auftragnehmers hinterlegt sind, maßgebend.
Datenschutz: Gemäß Gesetzesdekret 196/03 weisen wir darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der Versicherungsnehmer ausschließlich zum Zwecke dieses konkreten Versicherungsverhältnisses verarbeitet werden. Der Datenverantwortliche ist IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A.
Berufsgeheimnis: Der Versicherte und alle anderen Beteiligten entbinden die Ärzte, die sie nach oder auch vor dem Unfall gegen die IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A. aufgesucht und behandelt haben, von der Berufsgeheimnis. und/oder Richter, die möglicherweise in die Prüfung des Anspruchs selbst investiert sind.
Schauen Sie sich unsere Anti-Covid-Versicherung an: "Reisen mit Ihnen" ("In Viaggio Con Te") Klicken Sie hier