Reisebedingungen
 
Stornierungsgarantie vor Abflug

GEGENSTAND: Die Garantie erstattet dem Versicherten die vom NITRODI TOUR OPERAToR erhobene Rücktrittsgebühr (Strafe) im Rahmen des maximalen Prozentsatzes, der in den im Katalog veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen der Reiseordnung vorgesehen ist.

DECKEN: Der gesamte Reisewert ist bis maximal € 4.000,00 pro Reisenden, maximal € 10.000,00 pro Ereignis versichert.

WIRKSAMKEIT UND GÜLTIGKEIT: Die Versicherung beginnt mit dem Datum der Reiseanmeldung und endet mit dem Reise-/Aufenthaltsbeginn selbst oder mit der Erbringung der ersten im Reisevertrag vorgesehenen Leistung und ist nur wirksam, wenn der Reisende an der gebuchten und bezahlten Reise aus einem der folgenden bei Abschluss des Reisevertrages unvorhersehbaren Gründe nicht teilnehmen können:

  1. Plötzliche Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten oder einer Reisebegleitung, sofern mitversichert, oder des Ehegatten, der Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Schwiegertochter oder des Partners / Miteigentümer der Gesellschaft des Versicherten. Bei gleichzeitiger Anmeldung eines vorab festgelegten Teilnehmerkreises bezieht sich die Definition „Reisebegleitung“ auf eine einzelne Person.
  2. Sachschäden infolge von Feuer oder Naturkatastrophen, die das Vermögen des Versicherten betreffen und seine Anwesenheit vor Ort erfordern
  3. Vorladung vor Gericht als Zeuge oder Vorladung vor einem Volksrichter, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Garantie eingegangen ist
  4. Nichterreichbarkeit des Abfahrtsortes aufgrund von Naturkatastrophen am Wohnort
  5. Unfähigkeit, Urlaub zu nehmen, um die Reise nach einer Neueinstellung oder Entlassung durch den Arbeitgeber anzutreten.

 

AUSSCHLÜSSE: Die Versicherung ist nicht gültig, wenn zum Zeitpunkt des Beitritts die Bedingungen oder Ereignisse, die zur Stornierung der Reise führen, bereits vorliegen, und sie tritt nicht in Kraft, wenn die Haftungs- oder Verhaltensbedingungen im Schadensfall nicht eingehalten wurden . Die Teilnahmegebühren sind nicht versicherbar und werden daher nicht zurückerstattet.

Ausgeschlossen sind Stornierungen aufgrund folgender Fälle, die an den Zielorten der Reise eintreten und zum Reiseabbruch führen: Krieg, terroristische, gesellschaftspolitische, meteorologische Ereignisse, Naturereignisse, Epidemien oder die Gefahr des Eintretens solcher Ereignisse.

Bestimmte Stornierungen sind ausgeschlossen:

  • von Arbeits- oder Studienverpflichtungen aus Gründen wirtschaftlicher und finanzieller Natur;
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherten;
  • dem Zustand der Schwangerschaft inhärente Pathologien, die vor Ablauf der Garantiezeit aufgetreten sind.

Nicht versichert sind Stornierungen aufgrund chronischer, neuropsychiatrischer, nervöser und psychischer Erkrankungen.

BEFREIUNG / ÜBERZUG: Die Rückerstattung der Vertragsstrafe erfolgt gemäß der Police und erfolgt nach Abzug des Überziehungsbetrags von 10 %, der auf die erstattungsfähige Vertragsstrafe zu berechnen ist. Dieser Überziehungskredit darf pro Versicherten 75,00 € nicht unterschreiten. Bei Verzicht auf Todesfall oder Krankenhausaufenthalt wird kein Überziehungskredit in Anspruch genommen (Tageskrankenhausaufenthalt gilt nicht als Krankenhausaufenthalt).

BEDIENUNGSVERFAHREN BEI STORNIERUNG DER REISE:

Im Falle einer Stornierung muss der Reisende verpflichtend:

1) Stornierung der Buchung gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich, auch über die Agentur, bei der sich der Kunde zur Reise angemeldet hat, um den Umfang der Vertragsstrafen zu stoppen, wird die Stornierung in jedem Fall vor Beginn der gebuchten Leistungen mitgeteilt, auch an Feiertagen, per Fax, E-Mail. In jedem Fall erstattet die Versicherungsgesellschaft die Stornogebühr, die am Tag des Eintritts des Ereignisses, das zum Verzicht geführt hat, gewährt wurde; ein höherer Strafbetrag, der aufgrund einer verspäteten Verzichtserklärung fällig wird, verbleibt in der Verantwortung des Versicherten.

2) Melden Sie die Stornierung dem Unternehmen

  • Sie müssen sich innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das die Stornierung verursacht hat, spätestens jedoch 24 Stunden nach dem Abreisedatum direkt bei IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A. melden. indem Sie sich mit dem Schadenportal unter www.sinistriimaitalia.it verbinden
  • alternativ per E-Mail an travel@imaitalia.it mit Anhängen der Dokumente im PDF-Format

oder:

  • im Original mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein adressiert an IMA ITALIA ASSISTANCE p.A. "P.zza Indro Montanelli 20 - 20099 Sesto San Giovanni (Mi)
  • alternativ telefonisch unter +39 02 24 12 84 49 aktiv von 9:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag

Zum Zeitpunkt der Meldung ist es erforderlich, die Gesellschaft über Folgendes zu informieren:

  • Vor- und Nachname, Steuernummer, vollständige Anschrift des Wohnsitzes zur Durchführung allfälliger ärztlicher Untersuchungen und Telefon, wo der Versicherte tatsächlich auffindbar ist;
  • Reise- und Versicherungsreferenzen wie: Buchungsbestätigung oder, falls diese vorübergehend nicht vorhanden ist,

Angaben zur Versicherungskarte oder zum Namen des Reiseveranstalters und Daten des voraussichtlichen Reisebeginns, auf die verzichtet werden muss;

  • die Beschreibung der Umstände, die den Versicherten zur Kündigung zwingen;
  • ärztliches Attest oder in Fällen, die nicht auf Krankheit oder Verletzung zurückzuführen sind, aber dennoch durch die Versicherungsgarantie abgedeckt sind, ein anderes Dokument, das die Unfähigkeit zur Reiseteilnahme belegt;
  • auch nachträglich (sofern nicht sofort verfügbar) per Einschreiben an IMA ITALIA ASSISTANCE p.A. P.zza Indro Montanelli 20, 20099 Sesto San Giovanni (Mi): Anmeldebescheinigung, Rechnung über die verrechnete Strafe, vom Reiseveranstalter ausgestellter Zahlungsbeleg, ärztliches Attest im Original, IBAN-Code.

Alle gegenseitigen Anfragen und / oder Mitteilungen in Bezug auf den Verwaltungsstatus des Anspruchs erfolgen schriftlich oder per Fax.

Hinweis: Die Kosten für Nitrodi Service Plus und die Verwaltungskosten sind nicht versicherbar und werden daher unter keinen Umständen erstattet.

 

RÜCKERSTATTUNG DER REISEGEBÜHR

die Garantie gewährleistet die Erstattung des nicht genutzten Teils der Reisekosten für den Fall, dass der Versicherte, seine Familienangehörigen oder die gleichzeitig angemeldete Reisebegleitung die Reise aus einem der folgenden Gründe abbrechen muss:

  • Medizinische Rückführung des Versicherten aus gesundheitlichen Gründen, vorbereitet und organisiert von der Organisationsstruktur von IMA ASSISTANCE;
  • Krankenhausaufenthalt des Reisenden, der die Reise, auch nur teilweise, unterbricht, in jedem Fall jedoch für mehr als 24 Stunden;
  • Vorzeitige Rückkehr des Versicherten an seinen Wohnort durch den Tod eines nicht an der Reise teilnehmenden Familienangehörigen, seiner/ihrer Reisebegleitung, der gleichzeitig gemeldet ist;
  • Vorzeitige Rückkehr von Familienangehörigen und einer Reisebegleitung nach dem Tod des Versicherten;
  • Vorzeitige Rückkehr wegen Krankenhausaufenthalt eines nicht an der Reise teilnehmenden Familienmitglieds: in diesem Fall werden nur 50 % der Nichtreisekosten übernommen.

Grenzen: Die Erstattung entspricht den Kosten für die fehlenden Tage zur Beendigung der Reise, geteilt durch die Gesamtkosten des Reiseveranstalterpakets, abzüglich der Anmelde- / Versicherungsgebühren, durch die Tage der Reisedauer: Der so erhaltene Betrag beträgt für ungenutzte Tage multipliziert.

In jedem Fall darf die Rückerstattung 1.000,00 € pro Veranstaltung nicht übersteigen.

Bestimmungen und Beschränkungen: Die Wirksamkeit der Garantie unterliegt den folgenden Bestimmungen und Entschädigungsgrenzen, d beabsichtigt, nicht nur für den unmittelbar am Ereignis beteiligten Versicherten und dessen Familienangehörige, sondern auch nur für einen der Mitreisenden zu operieren, sofern dieser ebenfalls versichert ist.

 

Nicht von der Organisationsstruktur von IMA ASSISTANCE organisierte Anträge im Zusammenhang mit Aufenthaltsunterbrechungen aufgrund einer "medizinischen Rückkehr des Versicherten" sind nicht garantieberechtigt.

Selbstbehalt / Selbstbehalt: Die Rückerstattung erfolgt ohne Anwendung eines Selbstbehalts / Selbstbehalts.

WAS TUN IM SCHADENSFALL: Für die medizinische Rücksendung des Versicherten aus gesundheitlichen Gründen muss sich der Versicherte zunächst telefonisch unter Mailand + 39 02 24 12 87 18 an die Organisationsstruktur von IMA ASSISTANCE wenden, die die erforderlichen Dienstleistungen arrangiert.

 

Unterstützung der Person während der Reise

OPERATIONAL CENTER: unter der Mailänder Nummer + 39 02 24 12 87 18 das Operations Center von IMA Italia Assistance S.p.A. , bestehend aus Ärzten, Technikern und Bedienern, die 24 Stunden am Tag arbeiten, bietet folgende Dienstleistungen an:

UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG

  • Medizinische Konsultation
  • Versand dringender Medikamente
  • Medizinische Rückkehr des Reisenden
  • Rückkehr des rekonvaleszenten Reisenden
  • Transport des Körpers
  • Rückkehr von Familienmitgliedern
  • Vorzeitige Rückkehr des Reisenden
  • Reisen eines Familienmitglieds
  • Dolmetscher verfügbar

ERSTATTUNG VON MEDIZINISCHEN, PHARMAZEUTISCHEN, KRANKENHAUSKOSTEN:

maximal für Reisen nach Italien 1.000,00 € pro Person Die Garantie gilt nur für Kosten von Gesundheitsleistungen und Ersttransport des Patienten in die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung, die während der Reise entstehen und die unabdingbar sind und bei der Rückkehr nicht aufgeschoben werden können am Wohnort.

Selbstbehalt: Zur Erstattung von Krankheitskosten, Selbstbehalt von € 40,00 pro Ereignis.

GEPÄCKGARANTIE

Innerhalb der Versicherungssumme von € 500,00 pro Person IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A. erstattet den Schaden, der durch Diebstahl, Raub, Raub, Brand des Gepäcks, das der Versicherte während der Reise bei sich hatte, sowie für Nichtzustellung oder Beschädigung des Gepäcks, das durch den Beförderer verursacht wurde, an den es geliefert wurde.

Grundbedürfnisse: Im Falle einer Verspätung (mindestens 12 Stunden) oder einer Nichtzustellung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft erstattet das Unternehmen innerhalb des Betrags a 300,00 € für angefallene (und mit Quittungen belegte) Auslagen für vor Reiseende getätigte Einkäufe des Grundbedarfs

So erhalten Sie eine Erstattung bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks: Der Reisende muss den Unfall innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Rückkehr dem Unternehmen melden, indem er sich auf das Portal von Ima Assistance S.p.A. unter www.sinistri.imaitalia.it oder per E-Mail sinistri.viaggi@imaitalia.it, mit Anhängen der Dokumente (Richtlinienbedingungen lesen) im pdf-Format;

- Alternativ senden Sie die Originaldokumente per Einschreiben mit Rückschein an: Ima Italia Assistance S.p.A. P.zza Indro Montanelli n. 20 - 20099 Sesto San Giovanni (Mi). Als weitere Alternative durch Aufruf des n. dedizierte Tel. +39 02 24128449 aktiv von 9.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag.

Die Angaben und Unterlagen müssen wie folgt lauten: Name, Vorname, Wohnadresse, Sozialversicherungsnummer, Ausweisdaten der Karte, Beschreibung der Unfallumstände, Beschreibung und Wert der verlorenen Gegenstände, Kaufdatum der verlorene oder beschädigte Gegenstände, Reparaturvoranschlag oder Erklärung über die Unwiederbringlichkeit.

Bei dem Luftfahrtunternehmen anvertrauten Gepäckstücken: Kopie der Verlust- oder Schadensmeldung (RIB - PIR) und Kopie der Beschwerde, die dem Luftfahrtunternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt wird, und deren Antwort;

Bei Gepäck, das dem See- oder Landbeförderer oder dem Hotelier anvertraut wurde: Kopie der Reklamation, gegengezeichnet zur Entgegennahme durch den Beförderer oder Hotelier und deren Antwort.

Selbstbehalt: Für Erstattungen von Schäden oder Verlust von Gepäck beträgt die Freigepäckmenge 40,00 € pro Person.

Information: Dieser Hinweis ist ein Dokument, das nur informativen Wert und Zweck hat und nicht vertraglich gebunden ist. Der Auszug aus der Rücktrittsgarantie wird angezeigt, um die Versicherungsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Registrierung bekannt zu geben. Der Gegenstand der Garantien, das versicherte Kapital, die Entschädigungsgrenzen und -kriterien, die Bestimmungen und Ausschlüsse sind in der Sonderkarte, die mit den Reiseunterlagen geliefert wird, vollständig aufgeführt. Obwohl hierin nicht ausdrücklich geregelt, sind die Originale der Policen, die bei den Geschäftsräumen des Auftragnehmers hinterlegt sind, maßgebend.

Datenschutz: Gemäß Gesetzesdekret 196/03 weisen wir darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der Versicherungsnehmer ausschließlich zum Zwecke dieses konkreten Versicherungsverhältnisses verarbeitet werden. Der Datenverantwortliche ist IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A.

Berufsgeheimnis: Der Versicherte und alle anderen Beteiligten entbinden die Ärzte, die sie nach oder auch vor dem Unfall gegen die IMA ITALIA ASSISTANCE S.p.A. aufgesucht und behandelt haben, von der Berufsgeheimnis. und/oder Richter, die möglicherweise in die Prüfung des Anspruchs selbst investiert sind.

 

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